2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
5. Allgemeine Haftungsgrundsätze
6. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
II. Allgemeine Bedingungen für Warenlieferungen, Werkverträge und Werklieferungsverträge
1. Preise, Zahlungsbedingungen
III. Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung von Telekommunikationsleistungen
(Call – by – Call Service)
1. Vertragsdauer / Schadensersatz bei vorzeitigem Vertragsende
5. Obhutspflichten über Abrechnungssoftware / Vertragsstrafe
7. Wettbewerbs-/ Konkurrenzverbote
IV. Sonderbedingungen für die Bereitstellung von Telekommunikationsleistungen Gegenüber Resellern
1. Konfigurationsgebühren
2. Servicegebühren für die Nutzung der Casstel – Reseller – Plattform,
Domain und Webportal
V. Nutzungsbedingungen des VoIP – Service
1. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des über das Internet der
2. Gegenstand des VoIP – Service
3. Vertragsdauer / Preise / Zahlungsbedingungen / Rechnungstellun
4. Obhutspflichten über Abrechnungssoftware / Vertragsstrafe
I. Allgemeine Bestimmungen:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
sämtliche Verträge, Lieferungen, Angebote und sonstige Leistungen, soweit
nicht der Vertrag oder die Auftragsbestätigung eine abweichende Vereinbarung
enthält. Sofern eine abweichende Vereinbarung nicht schriftlich gefasst wurde,
obliegt dem Kunden der Nachweis einer ab-weichenden, wirksamen
Individualvereinbarung.
Der Kunde erkennt diese AGB durch Auftragserteilung, Vertragsschluss oder
Annahme des gelieferten Produktes ausdrücklich an, auch für den Fall, dass
Casstel anders lautenden AGB des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Vorsorglich wird Gegenbestätigungen des Kunden mit Hinweis auf seine
Geschäftsbedingungen hiermit widersprochen.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand:
Alle Angebote der Casstel, insbesondere hinsichtlich des Leistungsumfanges,
der Preise und der Liefer- und Bereitstellungszeiten sind unverbindlich und
freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch beidseitige Unterschrift der
schriftlichen Vertragsurkunde, durch schriftliche Auftragsbestätigung,
spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung zustande.
Im Falle eines schriftlichen Vertrages oder schriftlicher Auftragsbestätigung
bedürfen abweichende Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der
Schriftform.
Leistungsfristen beginnen mit Datum des Vertragsschlusses bzw. der
Auftragsbestätigung. Hat der Kunde mehrere Aufträge über dieselbe Leistung
erteilt, gilt der zuletzt bestätigte Auftrag. Leistungsfristen sind
unverbindlich, sofern Casstel sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend
zugesagt hat. Ist der Kunde nach der Art der Leistung verpflichtet, eigene
Vorbereitungshandlungen vorzunehmen, beginnt die Leistungsfrist der Casstel
erst mit der schriftlichen Anzeige des Kunden, dass die
Vorbereitungshandlungen abgeschlossen sind. Kann ein verbindlicher
Liefertermin nicht eingehalten werden, bedarf es für die Ausübung eines
Rücktrittsrechts des Kunden der Mahnung mit Nachfristsetzung und
Ablehnungsandrohung.
Alle Leistungen der Casstel erfolgen grundsätzlich gegen Entgelt, sofern
sie dem Kunden nicht ausdrücklich als kostenlose Beratungs – oder
Serviceleistung angeboten wurde. Wurde die Höhe der Vergütung im Einzelfall
nicht bestimmt, so gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Entgeltes im Verzug, ist er zur
Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. 5 % p. a. über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz verpflichtet. Die Möglichkeit des Nachweises eines
höheren Verzugsschadens durch die Casstel bzw. eines niedrigeren
Verzugsschadens durch den Kunden, bleibt unberührt.
Gegenüber Ansprüchen der Casstel kann der Kunde mit eigenen Forderungen nur
aufrechnen, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes.
5. Allgemeine Haftungsgrundsätze:
Soweit sich aus dem Vertrag, der Auftragsbestätigung oder den
nachfolgenden, speziellen Bestimmungen dieser AGB nichts anderes ergibt,
haftet die Casstel auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur
soweit ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern im Einzelfall eine
Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch zwingende
gesetzliche Bestimmung ausgeschlossen sein sollte, haftet die Casstel nur für
vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Als vertragstypisch und
vorhersehbar gelten Schäden bis zum zweifachen der Vertragssumme, oder, bei
Dauerschuldverhältnissen, bis zum zweifachen des durchschnittlichen,
monatlichen Entgeltes. Die persönliche Haftung von Casstel Mitarbeitern, die
als Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
Die Casstel haftet zudem nicht für den Eintritt eines mit ihrer Leistung von
dem Kunden erhofften wirtschaftlichen Erfolges. Insbesondere ist der Kunde für
die Gestaltung seiner Wiederverkaufspreise und seine unternehmerische
Konzeption allein verantwortlich.
6. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte:
1. Soweit Gegenstand der Leistung von Casstel die Übertragung von Software ist, unterliegt diese den gewerblichen Schutzrechten der Hersteller bzw. des Urhebers. Dem Kunden ist der Wiederverkauf, die Vervielfältigung, die Abänderung oder sonstiger Eingriff in die Software streng untersagt. Zuwiderhandlungen berechtigen zur fristlosen Kündigung und werden strafrechtlich verfolgt. Die Nutzung der Software darf nur im Rahmen des vereinbarten oder stillschweigend zugrunde liegenden Vertragszweckes erfolgen.
2.Werden gegenüber dem Kunden bezogen auf ein von Casstel geliefertes
Produkt Ansprüche aus der Verletzung eines in Deutschland geltenden
gewerblichen Schutzrechtes einschließlich Urheberrechtes geltend gemacht,
verpflichtet sich die Casstel, den Kunden von der Haftung freizustellen,
sofern der Kunde unverzüglich über die Geltendmachung informiert hat und der
Casstel alle Regelungen vorbehalten bleiben. Falls zu wirtschaftlich
angemessenen Bedingungen eine Weiterverwendung des gelieferten Produktes
aufgrund solcher Ansprüche nicht möglich sein sollte, verpflichtet sich
Casstel, das Produkt nach eigener Wahl derart abzuwandeln oder zu ersetzen,
dass eine Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen wird, oder das Produkt
zurückzunehmen und den entrichteten Kaufpreis abzüglich der technischen
Abnutzung zu erstatten. Für eine darüber hinausgehende Haftung finden die
Bestimmungen in Ziff. 5 dieser AGB Anwendung.
II. Allgemeine Bedingungen für Warenlieferungen, Werkverträge und Werklieferungsverträge
1. Preise, Zahlungsbedingungen:
Die zu entrichtenden Preise und Entgelte ergeben sich ausschliesslich aus
dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Sie verstehen sich netto, ex
Stuttgart, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Zusätzlich vom Kunden gewünschte Sonderverpackungen, Liefermodalitäten oder
sonstige Sonderleistungen sind nicht vom Preis eingeschlossen, sondern
zusätzlich zu vergüten. Die vereinbarten Preise sind nur bindend, wenn
Lieferung oder Leistung von Casstel innerhalb von 2 Monaten ab Vertragsschluß
zu erfolgen haben; verändert sich das Preisgefüge nach der 2 – Monats-Frist,
ist die Casstel zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt, ohne das die
Wirksamkeit des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages im übrigen hiervon
berührt wird. Sollte sich jedoch eine Preisabweichung von mehr als 10 % zum
bisherigen Angebotspreis ergeben, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
Für Computer, Ersatzteile, Telekommunikationshardware und Software, welche
Casstel seinerseits von Drittlieferanten bezieht, gilt abweichend vom
vorstehenden Absatz folgendes: Die in den Angeboten, Verträgen oder
schriftlichen Auftragsbestätigungen ausgewiesenen Preise sind vorläufig und
können von Casstel angemessen verändert werden, wenn sich die diesbezüglichen
Casstel – Einkaufspreise bis zur Lieferung geändert haben.
Sofern schriftlich im Vertrag oder der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes
vereinbart ist, hat der Kunde 50 % der vereinbarten Vertragssumme sofort bei
Vertragsschluss, den verbleibenden Restbetrag sofort nach Lieferung und
Rechnungsstellung zu entrichten. Die Casstel ist berechtigt, Teillieferungen
sofort abzurechnen. Rechnungsbeträge werden sofort nach Rechnungsstellung
fällig und sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum auf dem
Konto der Casstel ( eingehend) zu bezahlen.
Casstel behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten bis
zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vertragssumme vor. Für die Dauer
des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden jede das Eigentum gefährdende
Verfügung oder Belastung (Verpfändung u.ä.) untersagt. Kommt der Kunde mit der
Bezahlung der Vertragssumme in Verzug, ist die Casstel unbeschadet ihrer
sonstigen Rechte berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zurückzunehmen und diese
zwecks Befriedigung ihrer Forderung gegenüber dem Kunden freihändig zu
verwerten. In diesem Fall wird der Kunde den Mitarbeitern oder Beauftragten
der Casstel ungehinderten Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren. Das
Herausgabeverlangen und die Rücknahme der Vorbehaltsprodukte gelten nicht als
Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass Abzahlungsgesetz fände Anwendung.
Die Casstel gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produkte und
Leistungen nicht mit Mängeln, zu welchen auch zugesicherte Eigenschaften
gehören, behaftet sind, die den Gebrauch zu dem vertraglichen Zweck wesentlich
Beeinträchtigen. Die technischen Daten und Beschreibungen in
Produktinformationen stellen allein keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften
dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann erfüllt,
wenn die jeweiligen Angaben von Casstel schriftlich bestätigt worden sind.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauerhaft
fehlerfreie Nutzung von Hardware, Software und Firmware nicht zugesichert
werden. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn Beanstandungen der
Liefermenge und aller bei sorgfältiger Prüfung erkennbarer Mängel nicht
innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung, Abnahme oder Inbetriebnahme bei Casstel
schriftlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt für versteckte Mängel ab dem
Zeitpunkt ihrer Entdeckung. Der Gewährleistungsanspruch verjährt –
vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften - grundsätzlich nach Ablauf
von 6 Monaten ab Gefahrenübergang. Werkgarantien des Drittlieferanten bleiben
hiervon unberührt – weitergehende Gewährleistungsansprüche der Casstel
gegenüber ihren Lieferanten tritt die Casstel an den Kunden ab. Für
mangelhafte Produkte beschränkt sich die Gewährleistungspflicht der Casstel
nach ihrer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Jede
Gewährleistungspflicht der Casstel erlischt, soweit an den mangelhaften
Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige durch Casstel unautorisierte
Arbeiten durchgeführt worden sind. Von der Gewährleistung ausgenommen sind
Mängel oder Schäden die zurückzuführen sind auf:
- Betriebsbedingte Abnutzung und Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch,
Bedienungsfehler und Behandlungsfehler, Netzbedingte Überspannungen, falsche
oder fehlerhafte Programm-, Software- und/ oder Verarbeitungsdaten,
Systemüberlastungen die ihre Ursache in betriebsfremder Nutzung haben.
- Computerviren
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Serienummer, Typenbezeichnung,
Herstellerbezeichnung oder ähnliche Kennzeichnungen entfernt oder unleserlich
gemacht werden. Für Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen bestehen die
gleichen Gewährleistungsrechte, wie für die ursprünglich gelieferten Produkte.
Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der
Kunde hinsichtlich des mangelhaften Produktes vom Vertrag zurücktreten oder
Minderung des Preises verlangen. Erweist sich die Mängelrüge als unberechtigt
und hätte der Kunde dies bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt erkennen
können, so hat er Casstel alle Aufwendungen zu ersetzen, die ihr durch die
unberechtigte Rüge entstanden sind.
Grundlagen der Gewährleistung von Softwareprogrammen:
Der Kunde ist verpflichtet, die Software nur von geschultem Fachpersonal
bedienen zu lassen und bei dem Betrieb gewerblicher Telekommunikations – und
Abrechnungssoftware keine betriebsfremde Software oder File- Sharing Programme
zusätzlich zu nutzen oder zu installieren. Bei der Erstinstallation und
Konfiguration von Telekommunikationssystemen wird die gelieferte Hard- und
Software durch die Casstel auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und im
Beisein des Kunden abgenommen. Des Weiteren wird der Kunde oder sein
Fachpersonal in die Besonderheiten der Software eingewiesen. Für die weitere
Konfiguration der gelieferten Standartsoftware an die unternehmerischen
Erfordernisse des Kunden, ist dieser selbst verantwortlich, insbesondere für
das Einbringen und Aktualisieren eigener Preislisten. Auch obliegt es
ausdrücklich dem Kunden, die Vertragssoftware, wie auch seine sonstigen
Systeme selbst angemessen gegen Computerviren oder auftretende Systemfehler zu
schützen. Bei Unsicherheiten in der konkreten Bedienung der Vertragssoftware
ist der Kunde verpflichtet bei der Casstel oder dem Softwarehersteller
Hilfestellung zu ersuchen. Für Bedienungsmängel jedweder Art und / oder
mangelnde Sicherungsmaßnahmen gegen Computerviren und Systemüberlastungen, die
zu Beschädigungen oder sonstiger Funktionsbeschränkung führen, übernimmt die
Casstel keine Haftung. Für den Verlust von Daten und Programmen haftet die
Casstel nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene
Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere der Anfertigung täglicher
Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre. Im
übrigen kann nach dem Stand der Technik ein unterbrechungs- oder fehlerfreier
Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaiger Fehler nicht
gewährleistet werden. Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung
zur Umgehung der Auswirkung von Mängeln.
III. Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung von Telekommunikationsleistungen
(Call – by – Call Service)
Die Casstel beliefert den Kunden mit Telekommunikationsleistungen, welche
mittels Carrier Selektion Kennung an die Zugänge des Casstel Provider
Netzwerks übermittelt werden. Casstel terminiert diese Verbindungen im
nationalen und internationalen Telefonnetz entsprechend internationaler
Standards.
Der Telekommunikations-Service der Casstel beschränkt sich auf die
Terminierung von Standarttelefonaten ins In-und Ausland. Servicenummern aller
Art ( z.B. kostenpflichtige Telefondienste, Televoting u. ä.) werden über den
Servicedienst der Casstel nicht terminiert und sind vom Endkunden gegenüber
dem jeweiligen Dienstanbieter direkt zu vergüten. Für eine etwaige Sperrung
von Servicenummern ist der Kunde selbst verantwortlich.
1. Vertragsdauer / Schadensersatz bei vorzeitigem Vertragsende:
Die Vertragslaufzeit des Telekommunikationsvertrages beträgt sechs Monate.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, sofern das
Vertragsverhältnis nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit,
schriftlich gekündigt wird. Abweichend hiervon können kürzere oder längere
Vertragslaufzeiten, individuell, schriftlich vereinbart werden.
Das Recht einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
Im Falle einer durch schuldhaftes, vertragswidriges Verhalten des Kunden
gerechtfertigten fristlosen Kündigung des Telekommunikationsvertrages stehen
der Casstel Schadensersatzansprüche wegen Gewinnausfalles bis zum Zeitpunkt
des Ablaufes der ordentlichen Kündigungsfrist zu. Bei der Berechnung
Gewinnausfalles werden pauschaliert
35 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoumsatzes des Kunden bei der
Casstel als Bezugsgröße zugrunde gelegt. Der sich hieraus ergebene
Gewinnausfallschaden unterliegt einer Abzinsung von 0,5 % pro Monat für den
geltend gemachten Schadenszeitraum. Der durchschnittliche monatliche
Nettoumsatz errechnet sich hierbei aus dem Mittelwert der tatsächlichen
Vertragsdauer, höchstens jedoch aus den letzten 6 Monaten vor der
Leistungseinstellung. Der Nachweis des Eintritts eines geringeren
Gewinnausfallschadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
Dem Vertragsverhältnis liegt die jeweils aktuelle Preisliste der Casstel zugrunde. Bei Preisbewegungen der Rückanbieter der Casstel ist diese berechtigt, die Preise gegenüber dem Kunden jederzeit zu aktualisieren. Die Casstel wird den Kunden in diesem Fall mit Wochenfrist über die neuen Preise informieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die neuen Preise wirksam.
3. Zahlungsbedingungen:
Die Casstel gewährt ihre Leistungen gegen Vorauskasse ( Prepaid – Verfahren
).
a) Bei Vorauskasse richtet die Casstel dem Kunden ein Prepaid – Konto ein,
woraufhin der Kunde in Höhe des jeweiligen Guthabens die Leistungen der
Casstel in Anspruch nehmen kann. Ist das Prepaidkonto leer, so wird der Zugang
zum Casstel Provider Netzwerk automatisch gesperrt. Aufladungen des Pre – Paid
Kontos erfolgen auf telefonische Anforderung des Kunden bei nachgewiesener
Bezahlung des Aufladebetrages oder verbindlichem Zahlungsversprechen. Der
Aufladebetrag ist sofort fällig und spätestens 5 Tage nach erfolgter Aufladung
( eingehend ) an die Casstel zu bezahlen. Im Übrigen obliegt dem Kunden die
alleinige Kontrolle über die Höhe seines jeweiligen Guthabens – eine
diesbezügliche Haftung der Casstel für unzureichende Kontendeckung ist
ausgeschlossen.
Im Verzugsfalle ist die Casstel berechtigt ihre Leistungen bis zur
vollständigen Bezahlung der Rückstände gegenüber dem Kunden einzustellen.
Über die bezahlten Pre – Paid Beträge erhält der Kunde jeweils eine monatliche Sammelrechnung. Aufgrund der im Computersystem des Kunden installierten Abrechnungssoftware ist der Kunde jederzeit in der Lage, die erfolgten Einzelverbindungen selbst abzurufen und die Richtigkeit der Abrechnungen zu kontrollieren. Spätestens nach Erhalt der monatlichen Sammelrechnung ist der Kunde verpflichtet, die Richtigkeit der Gesprächsgebühren anhand der ihm vorliegenden Einzelverbindungsnachweise selbst zu überprüfen. Einwendungen gegen die Sammelabrechnung müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang gegenüber der Casstel schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt.
5. Obhutspflichten über Abrechnungssoftware / Vertragsstrafe:
Zur Abrechnung der Gesprächseinheiten wird dem Kunden für die Dauer des
Vertragsverhältnisses von Casstel eine Abrechnungssoftware installiert, die
sämtliche abrechnungspflichtigen Telefongespräche des Call-Shops erfasst und
beidseitig eine korrekte Abrechnung sicherstellt.
Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Abrechnungssoftware abzuschalten
oder in sonstiger Weise zu umgehen und die von ihr erfassten Daten zu
manipulieren oder vor Vertragsende ( auch innerhalb der Kündigungsfrist ) zu
löschen. Für den Fall jedes schuldhaften Verstoßes gegen diese Verpflichtung
gilt eine Vertragsstrafe in Höhe eines Nettomonatsumsatzes ( errechnet aus dem
Durchschnitt der letzten 3 Monate ), mindestens jedoch 1.000.- € als
vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt
unberührt.
Einwendungen und Einreden des Kunden, die ihre Ursache in dem von ihm
verursachten Datenverlust oder Datenmanipulation haben, sind gegenüber
Ansprüchen der Casstel ausgeschlossen.
Eine Haftung der Casstel für Leistungsstörungen, die ihre Ursache im
Bereich des Hauptanbieters haben, ist ausgeschlossen. Der Hauptanbieter gilt
nicht als Erfüllungsgehilfe der Casstel.
Bei der Erbringung von Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit im
Sinne der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV ), haftet die Casstel
für Vermögensschäden nach § 7 TKV. Ist der Kunde seinerseits Anbieter von
Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit im Sinne der TKV, haftet
die Casstel ihm gegenüber für Vermögensschäden – im Falle einer
Schadensverursachung bei der Erbringung von Telekommunikationsleistungen – in
Höhe der gesetzlichen Mindesthaftung, mit welcher der Kunde gegenüber seinen
Endkunden gemäß § 7 Abs.2 S.1 TKV haftet.
Für Störungen im Hauptanschluß der Deutschen Telekom besteht keine Haftung.
7. Wettbewerbs-/ Konkurrenzverbote:
Das Tarifpaket der Casstel ist ein Kompakttarif. Dem Kunden ist es für die
Dauer des Vertragsverhältnisses untersagt, mit konkurrierenden Lieferanten
(Providern) entsprechende Vertragsverhältnisse abzuschließen oder
Routingsysteme zu nutzen. Ein Verstoß berechtigt die Casstel zur fristlosen
Kündigung des Vertrages bei sofortiger Einstellung ihrer Leistungen. Darüber
hinaus ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Kunde ist in der Gestaltung seiner Verkaufspreise frei. Die Casstel
schreibt dem Kunden keine Verkaufspreise vor und garantiert nicht, dass die
Einkaufspreise unter dem lokalen Wettbewerb liegen.
IV. Sonderbedingungen für die Bereitstellung von
Telekommunikationsleistungen Gegenüber Resellern
Soweit nachfolgend keine anders lautenden Bestimmungen getroffen
werden, gelten die vorstehend unter III. bezeichneten allgemeinen Bedingungen
für die Bereitstellung von Telekommunikationsleistungen entsprechend.
1. Konfigurationsgebühren
Die Fa. Casstel stellt dem Reseller bei Vertragsbeginn ein White – Label –
Webinterface zur Verfügung, wofür, sofern vertraglich nichts anderes
vereinbart wurde, eine einmalige Konfigurationsgebühr von 1.500.- € zzgl.
jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer anfällt. Die Konfigurationsgebühr ist bei
Vertragsunterzeichnung zur Zahlung fällig und im Falle einer
Vertragsbeendigung nicht rückerstattungsfähig.
2. Servicegebühren für die Nutzung der Casstel – Reseller – Plattform, Domain
und
Web – Portal
Für die Nutzungsmöglichkeit der Casstel – Reseller – Plattform, Domain und Web
– Portal wird vom Reseller eine monatliche Servicegebühr von 99.- € zzgl.
gesetzl. USt. erhoben, welche jeweils am 01. eines Monats für den
vorangegangen Monat vom bestehenden Guthabensaldo des Resellers abgebucht
wird. Auf die Erhebung der monatlichen Servicegebühr wird verzichtet, sofern
der Reseller in dem maßgeblichen Monat einen Mindestumsatz von netto 2.500.- €
erzielt.
V. Nutzungsbedingungen des VoIP – Service
1.
1.1 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des über
das Internet der
Casstel angebotenen Internet-Telefondienstes und der damit im Zusammenhang
stehenden Leistungen.
1.2 Die Casstel ist mit einer Nutzung ihres Telekommunikationsdienstes durch
den Teilnehmer nur bei Geltung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen
einverstanden. Der Kunde erkennt die allgemeinen Nutzungsbedingungen mit der
Anmeldung bzw. bei Vertragsschluß über den VoIP – Service an.
2. Gegenstand des VoIP – Service:
2.1 Die Casstel ermöglicht ihren Kunden über das Internet zu telefonieren.
Die Serviceleistung der Casstel besteht aus der Weiterleitung der Telefongespräche ihrer Kunden über das Internet. Hierfür stellt die Casstel dem Kunden eine etwa notwendige Abrechnungssoftware für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Verfügung. Für die Schaffung und Aufrechterhaltung der sonstigen Zugangsvoraussetzungen wie z. B. Anschaffung eines kompatiblen Gateways, geeignete Internet- und Telefonanschlüsse, Telefon – Computer – Hard- und sonstige Software ist der Kunde allein verantwortlich. Für technische Störungen jedweder Art in den vom Kunden bereitzustellenden Anlagen und Software übernimmt die Casstel keine Haftung.
2.3 Soweit die Casstel kostenlose Dienste und Leistungen anbietet, hat der Kunde auf deren Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Die Casstel kann solche, bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste jederzeit einstellen, ändern oder kostenpflichtig anbieten. Hieraus ergibt sich für den Kunden kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
2.4 Soweit der Kunde die Gelegenheit hat, im Rahmen des VoIP – Service elektronische Nachrichten über das Internet versenden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung der über die Casstel empfangenen und gesendeten Nachrichten unzulässig ist. Die Casstel kann insbesondere nicht ausschließen, dass Nachrichten rechts- bzw. sittenwidrige Inhalte enthalten und ist daher nicht verantwortlich für den Inhalt der Nachrichten.
2.5. Die Casstel ist berechtigt, Leistungsinhalte und Entgelte mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu erweitern, zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen.
2.6. Termine und Fristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Casstel verbindlich. Voraussetzung ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden zu schaffenden Zugangsvoraussetzungen (vgl. Ziff. 2.2. ) sowie die Einhaltung vereinbarter Zahlungsverpflichtungen.
2.7. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen entbinden die Casstel während der Vertragsdauer von ihrer Leistungspflicht.
3. Vertragsdauer / Preise / Zahlungsbedingungen / Rechnungstellung
Die Bestimmungen unter III. Ziffer 1 bis 4 dieser AGB gelten entsprechend.
4. Obhutspflichten über Abrechnungssoftware / Vertragsstrafe
Zur Abrechnung der Gesprächseinheiten wird dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses von Casstel eine Abrechnungssoftware installiert, die sämtliche abrechnungspflichtigen Telefongespräche des Call-Shops erfasst und beidseitig eine korrekte Abrechnung sicherstellt.
Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Abrechnungssoftware abzuschalten oder in sonstiger Weise zu umgehen und die von ihr erfassten Daten zu manipulieren oder vor Vertragsende ( auch innerhalb der Kündigungsfrist ) zu löschen. Für den Fall jedes Verstoßes gegen diese Verpflichtung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe eines Nettomonatsumsatzes (errechnet aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate), mindestens jedoch 1.000.- € als vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
Einwendungen und Einreden des Kunden, die ihre Ursache in dem von ihm verursachten Datenverlust oder Datenmanipulation haben, sind gegenüber Ansprüchen der Casstel ausgeschlossen.
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, den VoIP - Service nur in Übereinstimmung
mit den einschlägigen Gesetzen sowie den anerkannten Internet-Standards zu
nutzen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Casstel von sämtlichen Forderungen Dritter,
die im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Benutzung des VoIP - Service
durch den Kunden gegen die Casstel geltend gemacht werden, freizustellen,
einschließlich für die Rechtsverteidigung notwendiger Gerichts- und
Anwaltskosten.
5.2. Der Kunde hat selbst durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, die
Nutzung des VoIP – Service auf Standarttelefonate zu beschränken. Eine Haftung
der Casstel für Zusatzkosten, die durch die Nutzung kostenpflichtiger Telefon-
oder Internetdienste entstehen, ist ausgeschlossen.
5.3 Die Casstel behält sich das Recht vor, ihren VoIP - Service ohne
Ankündigung abzuschalten, sofern erhebliche, nachhaltige Störungen am Casstel
Netzwerk drohen.
5.4. Zur Verbesserung und Instandhaltung des Netzwerkes und des Internet –
Auftrittes akzeptiert der Kunde Wartungszeiten, in denen es möglicherweise zu
kurzfristigen Einschränkungen einiger Dienste kommen kann .
1. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder des
Hauptvertrages oder Teile derselben unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages hiervon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung werden die Parteien eine wirksame
vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck möglichst
nahe kommt.
2. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung
der Casstel nicht auf Dritte übertragen.
3. Das Rechtsverhältnis der Parteien unterliegt ausschließlich Deutschem
Recht.
4. Soweit der Kunde Kaufmann ist oder nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sich sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht ermitteln lässt,
ist für jeden dieser Fälle der Gerichtsstand Stuttgart vereinbart.
Stand: 02. Mai 2008
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